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5.1  Hilbert-Räume

Zu Beginn folgen einige mathematische Definitionen, die für die korrekte Formulierung der Gesetze und Regeln notwendig sind. Der mathematische Formalismus beruht auf Hilbert-Räumen (siehe [Sch13, p. 84] und [AW95, p. 585ff und p. 545ff]. Ein Hilbert-Raum wird wie folgt definiert:

H ist ein linearer Vektorraum über dem Raum der komplexen Zahlen mit den Eigenschaften:

Die Norm einer beliebigen Funktion f H ist definiert als ∥f∥ = (⟨f |f ⟩)12

Weil H ein linearer Vektorraum ist, gelten die folgenden Eigenschaften:

Ein Vektorraum ist vollständig, wenn es für jedes f eine Reihe f1,f2,f3,fn f gibt, so dass lim n→∞∥f −  f∥
  n = 0 gilt.

Wenn für das Skalarprodukt von f H und g H ⟨f|g⟩ = 0 gilt, dann sind f und g orthogonal.

5.1.1  Lineare Operatoren

Wenn für einen linearen Operator ^
A und eine Funktion f H die Gleichung  ^
Af = af gilt, dann ist f eine Eigenfunktion von A^. a ist der entsprechende Eigenwert von ^A.

5.1.2  Hermitesche Operatoren

Hermitesche Operatoren sind Operatoren, für die die folgende Gleichung gilt

                         ⟨     ⟩                       T
(⟨f| ^A )|g⟩ = ⟨f|(^A |g⟩ = f|^A|g   oder  ^A =  ^A† = (^A ∗)
(5.1)

Für zahlenwertige (eindimensionale) Operatoren und Objekte ist f = f. Zum Beispiel sind die Operatoren ^px = (∕i)(∂∕∂x) und E^ = i(∂∕∂t) hermitesch.

Die Eigenfunktionen eines hermiteschen Operators sind orthogonal und die dazugehörigen Eigenwerte sind reell.

Für hermitesche Operatoren gelten die Rechenregeln [Sch13, p. 24f]:



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