Zu Beginn folgen einige mathematische Definitionen, die für die korrekte Formulierung der Gesetze und Regeln notwendig sind. Der mathematische Formalismus beruht auf Hilbert-Räumen (siehe [Sch13, p. 84] und [AW95, p. 585ff und p. 545ff]. Ein Hilbert-Raum wird wie folgt definiert:
H ist ein linearer Vektorraum über dem Raum der komplexen Zahlen ℂ mit den Eigenschaften:
Die Norm einer beliebigen Funktion f ∈H ist definiert als = ()1∕2
Weil H ein linearer Vektorraum ist, gelten die folgenden Eigenschaften:
Ein Vektorraum ist vollständig, wenn es für jedes f eine Reihe f1,f2,f3,…fn → f gibt, so dass lim n→∞ = 0 gilt.
Wenn für das Skalarprodukt von f ∈ H und g ∈ H = 0 gilt, dann sind f und g orthogonal.
Wenn für einen linearen Operator und eine Funktion f ∈H die Gleichung f = af gilt, dann ist f eine Eigenfunktion von . a ist der entsprechende Eigenwert von .
Hermitesche Operatoren sind Operatoren, für die die folgende Gleichung gilt
| (5.1) |
Für zahlenwertige (eindimensionale) Operatoren und Objekte ist f† = f∗. Zum Beispiel sind die Operatoren x = (ℏ∕i)(∂∕∂x) und = i(∂∕∂t) hermitesch.
Die Eigenfunktionen eines hermiteschen Operators sind orthogonal und die dazugehörigen Eigenwerte sind reell.
Für hermitesche Operatoren gelten die Rechenregeln [Sch13, p. 24f]: